Quelle: Fränkischer Tag vom 28.12.2000 (den Internetseiten entnommen)

Bemerkung des Webmasters: Dieser Artikel handelt nicht direkt von jüdischem Leben in Bamberg, ich finde es aber interessant und wichtig wie mit fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Inhalten bzw. Tendenzen umgegangen wird. Ich kann immer nur eine Auswahl an Artikel bieten und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem liegt es nicht in meinem Interesse, Bamberg "in Verruf" zu bringen, da ich der Meinung bin, dass es sich bei diesem Thema nicht um ein lokales Phänomen handelt .

Siehe auch: 

Plakate müssen wieder raus

Die Deutsche Städte Medien GmbH muss die Plakate des Vereins "Schutzbund für das Deutsche Volk" für weitere neun Tage auf ihren Bamberger Werbeflächen aufhängen. Die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Organisation hat beim Amtsgericht erfolgreich gegen die Entfernung ihrer Poster im Oktober geklagt.

von Jutta Behr-Groh

Die Firma wurde von Amtsrichterin Margit Hock-Schnitt dazu verurteilt, den mit dem Verein geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Darin war eine zehntägige Anschlagzeit vom 16. bis 25. Oktober 2000 vereinbart worden.

Am 17. Oktober hat die Städte Medien Gesellschaft jedoch die 30 Plakate wieder eingezogen. Sie reagierte damit, wie am 18. Oktober ausführlich berichtet, auf einen Hinweis der FT-Lokalredaktion zum Inhalt der "Schutzbund"-Internetseite. Deren Adresse befindet sich ebenfalls auf den Plakaten und wer sie anklickt, sieht sich mit allerlei fremdenfeindlichem Gedankengut konfrontiert.


Untere Textzeile auf dem Plakat lautet:
"Wir lieben diese Vielfalt und möchten Sie erhalten"

Bildquelle: Fränkischer Tag Bamberg, vom 28.12.2000 (Titelseite)


Für die Klage des "Schutzbunds" auf Erfüllung des geschlossenen Vertrags war nur der konkrete Inhalt des Plakats entscheidend. Dessen Botschaft lautet "Vielfalt durch Abgrenzung" und zeigt die Köpfe von fünf Kindern unterschiedlicher Nationalitäten. Hier werde eine Aussage des Klägers zur kulturellen Gestaltung der Gesellschaft getroffen, die nach Form und Inhalt keineswegs gegen Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die Menschenwürde, verstoße und die deswegen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei, begründete die Amtsrichterin ihr Urteil. Inwieweit sonstige Aktionen des Vereins möglicherweise verfassungsrechtlich bedenklich seien, blieb deshalb bei der Entscheidung außer Acht. Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft liegt dem Urteil zufolge nicht vor.

 Damit wies die Amtsrichterin den Einwand von Rechtsanwalt Hubertus Firlus ab, der die Städte Medien GmbH vertritt und in der mündlichen Verhandlung auf die möglicherweise demokratiefeindlichen Absichten des Vereins hingewiesen hatte.

Erfolglos blieb auch sein Hinweis darauf, dass der Vertragszeitraum abgelaufen ist und seine Mandantin dem Verein dessen Kosten bereits zurückerstattet habe. Die Richterin entschied, dass die Plakataktion unabhängig von der Einhaltung bestimmter Termine sei "und ist daher auch außerhalb der zunächst vereinbarten Leistungszeit als nachholbar zu betrachten".

Ob die Städte Medien GmbH Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, ist laut Firlus noch offen.

 

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am
28. März 2001


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