Quelle: Fränkischer Tag Bamberg, vom 18.1.2001

Geldstrafe für zwei Hakenkreuze

26-Jähriger hatte Vorlage in eine Landkreis-Druckerei gebracht

Mit 60 Tagessätzen zu 70 DM muss ein 26-Jähriger aus dem Landkreis dafür büßen, dass auf dem Titelblatt des Magazins Nummer 9 der rechtsextremistischen Gruppe "Blood and Honour" zwei jeweils fünf Millimeter große Hakenkreuze abgedruckt waren.

von Gertrud Glössner-Möschk

Die Europa weit agierende Vereinigung, die nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes in Deutschland rund 250 Mitglieder besaß, ist im September 2000 verboten worden. Der Angeklagte, ein als selbstständiger Tontechniker arbeitender und im Landkreis Bamberg lebender Mann, gehörte ihr an. Ob und in wie weit er in Führungsstrukturen eingebunden war, wurde in der Hauptverhandlung nicht klar. Er jedenfalls stritt ab, mehr als ein normales Mitglied gewesen zu sein, auch wenn Amtsrichter Schaffranek diese Aussage in Zweifel zog. Den Angeklagten will bei "Blood and Honour" vor allem die Musik interessiert haben: "Ich war nicht so der Demogänger und Politfritze."

Zum wiederholten Mal - der Mann hat mehrere Vorahndungen wegen Diebstahls, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung auf dem Kerbholz - kam er im März des vergangenen Jahres mit Polizei und Staatsanwaltschaft in Konflikt, als bei ihm zu Hause sechs Hefte des Vereinsmagazins Nummer 9 gefunden und sichergestellt wurden.

Dessen Titelblatt zeigt in Anlehnung an einen Film mit dem Titel "Men in Black" eine Gruppe entschlossen blickender, bewaffneter Männer, die augenscheinlich das im Hintergrund erkennbare Nürnberger Reichsparteitagsgelände beschützen. Darin prangen, allerdings sehr klein und kontrastarm, zwei Embleme mit dem Hakenkreuz. Nur wer genau hinsieht, kann die Kreuze erkennen.

Die Schuld des Angeklagten besteht nun darin, dass er die ihm aus Berlin zugeschickte elektronische Vorlage zum Druck des Heftes, eine so genannte Zip-Diskette, persönlich in eine Druckerei im Landkreis Bamberg gebracht und später 14 Exemplare des Heftes selbst verteilt hat. Das Druckerei-Unternehmen, das er ausgesucht hatte, war der billigste Anbieter für den immerhin 4500 Exemplare umfassenden Auftrag gewesen.

Gegen die Druckerei-Inhaber war ebenfalls ermittelt worden, doch es stellte sich heraus, dass sie keine Schuld trifft. Der Seniorchef hat an seine Kunden keine schlechten Erinnerungen: Im Zeugenstand lobte er ihre gute Zahlungsmoral. Sein Sohn, der Juniorchef des Betriebs, ist israelischer Staatsbürger, was den Fall in einem merkwürdigen Licht erscheinen lässt.

Der Angeklagte räumte den äußeren Sachverhalt ein, zeigte sich aber keiner Schuld bewusst. Dass auf dem Titelbild überhaupt Hakenkreuze zu sehen sind, habe er erst erfahren, als ihm andere Mitglieder der Organisation telefonisch von Beschlagnahmungen berichteten. Erst dann habe er sich das Bild genauer angesehen.

Diese Aussage nahm der aus Berlin angereiste Verteidiger des Angeklagten zum Anlass, mit dem Richter über eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln. Sein Mandant sei doch nur eine Randfigur der Organisation; ein Schuldspruch würde bedeuten, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Amtsrichter Schaffranek ließ sich davon aber nicht überzeugen und zog den Prozess durch. Er erkannte vorsätzliches Handeln und sprach den Mann schuldig, Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation veröffentlicht und verbreitet zu haben.

 

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am
18. Januar 2001


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